Alexander Müller

Promovierende/-r - Kohorte 2
Römisches Recht

Alexander Müller ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am DFG-Graduiertenkolleg 2792 „Autonomie heteronomer Texte in Antike und Mittelalter“. Er hat von 2018 bis 2024 Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena studiert und das Studium im Jahr 2024 mit der Ersten Juristischen Prüfung erfolgreich abgeschlossen. Im Schwerpunktbereichsstudium hat er sich auf die „Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft“, insbesondere auf die Rechtsgeschichte (Römisches Recht/Europäische Privatrechtsgeschichte, Juristische Zeitgeschichte), spezialisiert und zwei rechtshistorische Seminararbeiten verfasst, die die Entwicklung des Rechts(-denkens) in der Zeit des Nationalsozialismus behandeln. Weitere Forschungsinteressen liegen im Bereich der Rechtstheorie und Rechtsphilosophie, decken aber darüber hinaus auch ausgewählte Fragestellungen des geltenden Rechts, namentlich des deutschen Privatrechts, ab.

 

Alexander Müller

Friedrich-Schiller-Universität Jena
GRK 2792 (Theologische Fakultät)
Fürstengraben 6
07743 Jena

Forschungsprojekt

Gegenstand des Promotionsvorhabens ist die textliche Struktur der libri ad Sabinum des spätklassischen römischen Juristen Domitius Ulpianus („Ulpian“) – einem Werk der römischen Rechtsliteratur, das mit den libri tres iuris civilis des Frühklassikers Massurius Sabinus einen anderen Rechtstext „kommentiert“. Dabei ist die Untersuchung nicht etwa auf das gesamte, in 51 Büchern überlieferte Kommentarwerk des Ulpian gestützt; stattdessen wird der innere Textzusammenhang anhand des 32. Buchs ad Sabinum nachvollzogen. Es handelt sich um einen in der Romanistik viel diskutierten Textabschnitt, der das Verbot der Schenkung zwischen Ehegatten behandelt und mit einer Fülle an komplexen Entscheidungen aufwartet; nicht wenige von ihnen geben bis heute Deutungsprobleme auf.

 

Mit der Frage nach der Textstruktur ist das Verhältnis zwischen dem Lehrbuch des Sabinus und dem ulpianischen „Kommentar“ angesprochen: Sind die libri ad Sabinum auch unzweifelhaft auf die systematische Darstellung des im Werktitel adressierten Sabinus bezogen, insoweit also „heteronom“, ergibt sich aus ihrer textlichen Anlage jedenfalls nicht unmittelbar, wie eng dieser Bezugsrahmen zu ihrem Prätext tatsächlich ausgestaltet ist – mithin, ob Ulpian sich nur am Aufbau seiner Vorlage orientiert, die einzelnen Abschnitte der libri aber auf Grundlage eigener Systematisierungsansätze und Ordnungsschemata entfaltet, oder vielmehr einen lemmatischen Kommentar verfasst hat, der stets bei einem Zitat des Sabinus seinen Ausgang nimmt, dieses zergliedert und Wort für Wort mit Anmerkungen versieht. Ziel der Arbeit ist es, diesen „Abstand“ des Sabinuskommentars zu seiner fremdtextlichen Vorlage auszumessen, d.h. den Grad an „Autonomie“ zu ermitteln, den die libri ad Sabinum trotz ihrer Ausrichtung auf das Sabinus-Lehrbuch ausgebildet haben könnten.

Lehrbuch und Kommentar sind nicht im Original überliefert, der Forschung aber durch das Corpus Iuris Civilis genannte Gesetzgebungswerk des byzantinischen Kaisers Justinian I. bekannt. Auf Grundlage des überkommenen Quellenmaterials hat der Rechtshistoriker Otto Lenel in seiner Palingenesia Iuris Civilis viele Klassikerschriften rekonstruiert und damit auch den Weg für eine eingehende Betrachtung des 32. Buchs ad Sabinum bereitet.

Curriculum Vitae

2018 – 2024

Studium der Rechtswissenschaft

Friedrich-Schiller-Universität Jena

2020 – 2024

Studentischer Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte (Prof. Dr. Jan Dirk Harke, Friedrich-Schiller-Universität Jena)

2024

Erste Juristische Prüfung

Seit 2025

Kollegiat am DFG-Graduiertenkolleg 2792 „Autonomie heteronomer Texte in Antike und Mittelalter“