Alexander Müller
Promovierende/-r - Kohorte 2
Römisches Recht

Forschungsprojekt
Gegenstand des Promotionsvorhabens ist die textliche Struktur der libri ad Sabinum des spätklassischen römischen Juristen Domitius Ulpianus („Ulpian“) – einem Werk der römischen Rechtsliteratur, das mit den libri tres iuris civilis des Frühklassikers Massurius Sabinus einen anderen Rechtstext „kommentiert“. Dabei ist die Untersuchung nicht etwa auf das gesamte, in 51 Büchern überlieferte Kommentarwerk des Ulpian gestützt; stattdessen wird der innere Textzusammenhang anhand des 32. Buchs ad Sabinum nachvollzogen. Es handelt sich um einen in der Romanistik viel diskutierten Textabschnitt, der das Verbot der Schenkung zwischen Ehegatten behandelt und mit einer Fülle an komplexen Entscheidungen aufwartet; nicht wenige von ihnen geben bis heute Deutungsprobleme auf.
Mit der Frage nach der Textstruktur ist das Verhältnis zwischen dem Lehrbuch des Sabinus und dem ulpianischen „Kommentar“ angesprochen: Sind die libri ad Sabinum auch unzweifelhaft auf die systematische Darstellung des im Werktitel adressierten Sabinus bezogen, insoweit also „heteronom“, ergibt sich aus ihrer textlichen Anlage jedenfalls nicht unmittelbar, wie eng dieser Bezugsrahmen zu ihrem Prätext tatsächlich ausgestaltet ist – mithin, ob Ulpian sich nur am Aufbau seiner Vorlage orientiert, die einzelnen Abschnitte der libri aber auf Grundlage eigener Systematisierungsansätze und Ordnungsschemata entfaltet, oder vielmehr einen lemmatischen Kommentar verfasst hat, der stets bei einem Zitat des Sabinus seinen Ausgang nimmt, dieses zergliedert und Wort für Wort mit Anmerkungen versieht. Ziel der Arbeit ist es, diesen „Abstand“ des Sabinuskommentars zu seiner fremdtextlichen Vorlage auszumessen, d.h. den Grad an „Autonomie“ zu ermitteln, den die libri ad Sabinum trotz ihrer Ausrichtung auf das Sabinus-Lehrbuch ausgebildet haben könnten.
Lehrbuch und Kommentar sind nicht im Original überliefert, der Forschung aber durch das Corpus Iuris Civilis genannte Gesetzgebungswerk des byzantinischen Kaisers Justinian I. bekannt. Auf Grundlage des überkommenen Quellenmaterials hat der Rechtshistoriker Otto Lenel in seiner Palingenesia Iuris Civilis viele Klassikerschriften rekonstruiert und damit auch den Weg für eine eingehende Betrachtung des 32. Buchs ad Sabinum bereitet.
Curriculum Vitae
2018 – 2024 |
Studium der Rechtswissenschaft Friedrich-Schiller-Universität Jena |
2020 – 2024 |
Studentischer Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte (Prof. Dr. Jan Dirk Harke, Friedrich-Schiller-Universität Jena) |
2024 |
Erste Juristische Prüfung |
Seit 2025 |
Kollegiat am DFG-Graduiertenkolleg 2792 „Autonomie heteronomer Texte in Antike und Mittelalter“ |