Andreas Kaufmann
Assoziierte/-r Promovierende/-r
Römisches Recht
Forschungsprojekt
"Die libri ad edictum des Iulius Paulus"
Das Vorhaben beschäftigt sich mit einer Fragestellung aus dem römischen Recht. So soll der sogenannte Ediktskommentar des Iulius Paulus, eines spätklassischen römischen Juristen, einer genaueren Untersuchung unterzogen werden.
Bisher ging die Forschung für dieses Werk von der Annahme aus, dass es sich um einen lemmatischen Kommentar zum Edikt des römischen Prätors handele. Konsequenz wäre mithin, dass Paulus in seinen libri ad edictum die Rechtsschutzverheißungen des Prätors Lemma für Lemma einer Kommentierung unterzog. Dass Paulus tatsächlich einen lemmatischen Kommentar zum prätorischen Edikt verfasste, erscheint aber durchaus zweifelhaft.
Die Schwierigkeit einer genauen Analyse des Textes liegt darin begründet, dass er nicht im Original auf uns gekommen ist. Vielmehr ist er in Auszügen durch das große Gesetzgebungswerk des spätrömischen Kaisers Justinian aus dem sechsten nachchristlichen Jahrhundert überliefert. Unter Justinian wurde in Konstantinopel der Versuch einer umfassenden Kodifikation des römischen Rechts unternommen. Grundlage für dieses Vorhaben bildeten die Schriften der klassischen römischen Juristen, die in Auszügen zu einem Teil des Corpus Iuris Civilis – den Digesten – kompiliert wurden. Dabei griffen die justinianischen Kompilatoren vor allem auf die Werke des spätklassischen Juristen Ulpian zurück, nutzen aber auch ausgiebig die libri ad edictum des Paulus.
Der Corpus Iuris Civilis selbst diente dem Juristen Otto Lenel im ausgehenden 19. Jahrhundert als Grundlage für einen Rekonstruktionsversuch der Texte der klassischen Juristen, den er in seiner sogenannten Palingenesie vorlegte. Die Rekonstruktion beschränkt sich auf die Reihenfolge der Fragmente, wobei die Angaben der justinianischen Kompilatoren, die den Ausschnitten aus den jeweiligen Klassikerwerken eine kurze Angabe von Autor und Werk voranstellten, als Ausgangspunkt dienten.
Auf Basis dieser Rekonstruktion sollen nunmehr die libri ad edictum einer Analyse im Hinblick auf ihren Inhalt und ihre Struktur unterzogen werden, um schließlich eine Aussage über die Gattung des Textes und seine Adressaten treffen zu können.
Curriculum Vitae
2016-2022 Studium der Rechtswissenschaft
Friedrich Schiller-Universität Jena
2017-2022 Studentischer Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäischer Rechtsgeschichte, Prof. Dr. Jan Dirk Harke, Friedrich-Schiller-Universität Jena
2022 Erste Juristische Prüfung
Seit 2022 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäischer Rechtsgeschichte, Prof. Dr. Jan Dirk Harke, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Seit 2022 Assoziierter Kollegiat am DFG-Graduiertenkolleg 2792 „Autonomie heteronomer Texte in Antike und Mittelalter“
2016-2022 Studium der Rechtswissenschaft
Friedrich Schiller-Universität Jena
2017-2022 Studentischer Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäischer Rechtsgeschichte, Prof. Dr. Jan Dirk Harke, Friedrich-Schiller-Universität Jena
2022 Erste Juristische Prüfung
Seit 2022 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäischer Rechtsgeschichte, Prof. Dr. Jan Dirk Harke, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Seit 2022 Assoziierter Kollegiat am DFG-Graduiertenkolleg 2792 „Autonomie heteronomer Texte in Antike und Mittelalter“