Markus Fachet

Markus Fachet (geb. Bauseler) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am DFG-Graduiertenkolleg 2792 „Autonomie heteronomer Texte in Antike und Mittelalter“. Er hat von 2019–2020 Germanistik und Geschichte, später Latinistik, studiert, bevor er im Wintersemester 2020 zum Studium der Rechtswissenschaft wechselte. In diesem absolvierte er den Schwerpunktbereich „Grundlagen des Rechts“ mit einem besonderen Fokus auf dem römischen Recht. Daneben erwarb er sein Graecum und Hebraicum an der FSU Jena. Sein Studium wurde von der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. mit einem Studienstipendium gefördert. 2026 schloss er dieses Studium mit der Ersten Juristischen Prüfung erfolgreich ab. Seine Interessen liegen in der Rechtsgeschichte, insbesondere der römischen und byzantinischen, den Altphilologien und auch der Theologie.

Markus Fachet

Friedrich-Schiller-Universität Jena
GRK 2792 (Theologische Fakultät)
Fürstengraben 6
07743 Jena

Forschungsprojekt

Während in den westlichen Teilen Europas in Spätantike und Mittelalter geradezu ein Verlust an griechischer Sprachfertigkeit erkennbar wird, lässt sich für das oströmische Reich der Byzantiner die genau gegenläufige Entwicklung feststellen. Steht zwar mit der epochalen Kodifikation des Corpus Iuris Civilis unter Kaiser Justinian in der ersten Hälfte des sechsten Jahrhunderts das Latein – die Sprache der iuris consulti und Justinians eigene Muttersprache – an erster Stelle, vermag er dennoch nicht, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Und so werden die neuen Kaisergesetze (Novellae) zwar zunächst noch bilingual auf Griechisch und Latein, später dann nur noch auf Griechisch verfasst. Auch die Sekundärliteratur der antecessores, i.e. der an dem CIC beteiligten Juristen, findet vornehmlich auf Griechisch statt, wie es in Konstantinopel und im gesamten oströmischen Reich seit Jahrhunderten üblich gewesen ist. Somit ist es nur folgerichtig, dass, als von den Kaisern der Makedonischen Renaissance die ἀνακάθαρσις των νόμων ausgerufen wird, diese eine translatio auch des Herzstücks des römischen Rechts, der Digesten/Pandekten, ins Griechische nach sich gezogen hat.

In meiner Doktorarbeit werde ich mich mit der byzantinischen Bearbeitung des CIC, den Basiliken aus dem frühen 9. Jahrhundert, sowie den dazugehörigen alten und neuen Scholien beschäftigen. Trotz einer neuen Edition aus dem 20. Jahrhundert von einer Forschergruppe im niederländischen Groningen unter Leitung von Herman Jan Scheltema fristet die Rechtsbyzantinistik weiterhin ein Schattendasein. Mit meiner Arbeit zum Thema des Eidesrechts möchte ich untersuchen, wie sich das klassische römische Recht von den oströmischen Byzantinern nach der großen Kodifikation Justinians fortentwickelt hat, ob und wo es Veränderungen gibt und welche Aspekte von Autonomie sich aufzeigen lassen. Der interdisziplinäre Rahmen des Graduiertenkollegs eignet sich hierzu bestens, da mit dem von mir gewählten Thema des Eides zugleich auch der Weg zu religiösen Exkursen eröffnet ist.